Wie kann das FI-Personalsystem die Umsetzung der "IDD" unterstützen?
Die neue IDD (Insurance Distribution Directive) Vermittlerrichtlinie der EU muss seit dem 23.02.2018 von Unternehmen und Vermittlern umgesetzt werden. Nationale Verordnungen liegen bisher allerdings teilweise nur im Entwurf vor. Es besteht daher noch Unsicherheit bezüglich der konkreten Umsetzung in den Sparkassen.
Klar ist: Im Umfang von mindestens 15 Stunden jährlich müssen zukünftig Fortbildungen je Mitarbeiter nachgewiesen werden. Doch welche Schulungsinhalte anerkannt werden und wie der entsprechende Nachweis zu erbringen ist, wird der Gesetzgeber erst noch regeln. Umso wichtiger sind flexible IT-Systeme, mit denen sich die notwendigen Qualifizierungen der vertriebsnahen Mitarbeiter dokumentieren und jederzeit auswerten lassen.
Das FI-Personalsystem bietet mit den Teilmodulen Mitarbeitergespräche und Qualifizierungsmanagement in Verbindung mit PARISplus Unterstützung um diesen neuen Herausforderungen zu begegnen.
In unserem Inhouse Workshop "Themenbegleitung IDD" stellen wir die Möglichkeiten des FI-Systems vor und zeigen, wie Sie die gewählten Optionen gleich im eigenen IT-System umsetzen können.